Gremien

Als Eltern können Sie an der Schule in folgenden Gremien aktiv mitwirken:

Klassenbeirat

Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternbeirat. Dieser soll bestehen aus der/dem Vorsitzenden und zwei Stellvertreterinnen bzw. -vertretern.
Als Vorsitzende oder Vorsitzender haben Sie folgende Aufgaben:

  • regelmäßig Gesprächskontakt zur Klassenlehrerin / zum Klassenlehrer halten
  • Elternversammlungen einberufen und leiten
  • den Klassenelternbeirat einberufen und leiten
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern dieser Klasse den zuständigen Stellen unterbreiten – das sind in der Regel die Lehrkräfte der Klasse, gegebenenfalls die Stufenleitung, die Schulleitung, der Schulelternbeirat, die Schülervertretung
  • zwischen Eltern, Lehrkräften, Schulleitung und Schülervertretung vermitteln
  • an der Klassenkonferenz mit Stimmrecht teilnehmen
  • an den Zeugnis- und Versetzungskonferenzen beratend teilnehmen (ohne Stimmrecht)
  • an pädagogischen Konferenzen beratend teilnehmen

Der/die jeweilige Vorsitzende des Klassenelternbeirats ist stimmberechtigtes Mitglied der Klassenkonferenz. Ausnahme: Handelt sich um eine Konferenz über die Beurteilung von Leistungen, hat sie/er nur eine beratende Funktion.
In der Elternversammlung wird die Zusammenarbeit zwischen dem Elternhaus und der Schule praktiziert. Die Eltern informieren sich in der Elternversammlung über

  • die geplante Unterrichtsgestaltung, Zielsetzungen des Unterrichts, Unterrichtsmaterial und
  • alle Fragen von allgemeiner Bedeutung für die gesamte Klasse.

Für diese Informationen sind die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer oder Fachlehrkräfte zuständig.
Der Klassenelternbeirat gewährleistet eine Informations- und Austauschmöglichkeit zwischen den Eltern einer Klasse und sollte Kontakt zur Klassensprecherin / zum Klassensprecher halten, um die Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Die ehrenamtliche Tätigkeit als Klassenelternbeirat verpflichtet Sie zur Verschwiegenheit. Aus diesem Grund wird Sie die Schulleitung förmlich zur Verschwiegenheit verpflichten.
Gerne werden Listen mit Namen, Anschriften und/oder Telefonnummern der Schülerinnen und Schüler (eventuell auch der Erziehungsberechtigten) genutzt.
Aber Achtung: Sie haben als Elternbeirat nicht das Recht, eigenständig Daten zu erheben! Wählen Sie den Weg über die Schulleitung. In der Schulverwaltung wird im Rahmen der Schüleraufnahme von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift hinterlegt, ob sie ihre Einwilligung zur Erstellung einer Klassenliste gegeben haben.
Der Klassenelternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vertreter / die Vertreterin und dessen oder deren Stellvertreter/Stellvertreterin für den Schulelternbeirat.

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Der Schulelternbeirat (SEB)

Der Klassenelternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vertreter / die Vertreterin und dessen oder deren Stellvertreter/Stellvertreterin für den Schulelternbeirat.

Die gewählten Klassenelternbeiräte entscheiden untereinander, wer im Schulelternbeirat mitarbeitet. Eine Person und eine Stellvertretung (bei Erkrankung oder Verhinderung) sind nötig.

Diese delegierten Klassenvertreterinnen/-vertreter bilden gemeinsam den Schulelternbeirat und wählen ihren Schulelternbeirats-Vorstand, der in der Regel aus drei Mitgliedern besteht, von denen ein Mitglied als Vorsitzende/-r fungiert.

Der Schulelternbeirat unterstützt die Klassenelternbeiräte beim Zusammenwirken von Schule und Elternschaft.

Er muss bei folgenden schulischen und unterrichtlichen Entscheidungen zustimmen (§ 72 (4) SchulG):

  • Festlegung der täglichen Unterrichtszeit,
  • Einführung der Ganztagsschule,
  • Durchführung von Schulversuchen,
  • Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs und den Abschluss sonstiger Geschäfte.

Ansonsten ist er beratend tätig.

Er soll einmal jährlich alle Lehrkräfte in der Lehrerkonferenz über seine Arbeit informieren.

Die Schulleiterin / der Schulleiter wiederum hat den Schulelternbeirat zu informieren und Auskünfte zu erteilen.

Die Mitglieder des Schulelternbeirats wählen außerdem aus ihrer Mitte ein Mitglied und dessen Stellvertreter/-in für den Kreiselternbeirat, und – nicht zwingend aus der Mitte –

  • die Vertreter/-innen der Eltern für die Schulkonferenz, das oberste Beschlussgremium der Schule,
  • je zwei Vertreter/-innen der Eltern in den Fachkonferenzen,
  • höchstens fünf Vertreter/-innen der Eltern für den Schulleiterwahlausschuss.

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Der Kreiselternbeirat (KEB)

Die Mitglieder des Schulelternbeirats wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied und dessen Stellvertreter/-in für den Kreiselternbeirat. Alle Delegierten der Schulelternbeiräte bilden den Kreiselternbeirat.
Der Kreiselternbeirat vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Kreisebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Klassenelternbeiräte.
Der KEB greift Anregungen, Fragen oder Probleme von Schulelternbeiräten auf und leitet diese gegebenenfalls an die Schulaufsicht oder Schulträger weiter, um Lösungen zu finden oder Antworten zu erhalten.
Der Kreiselternbeirat darf den Schulelternbeiräten keine Weisungen geben.
Jeder Kreiselternbeirat wählt aus seiner Mitte eine(n) Delegierte(n) für den Landeselternbeirat.
Die Vertreter unserer Schule für den Kreiselternbeirat sind: Kirsten Fabian & Monika Kaemmer

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Der Landeselternbeirat (LEB)

Der Landeselternbeirat vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Landesebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Kreiselternbeiräte.
Der Landeselternbeirat versteht sich als Interessenvertretung der Eltern. Er berät das für Bildung zuständige Ministerium in wichtigen allgemeinen Fragen und in Fragen des Bildungs- und Schulwesens, durch die Belange der Eltern berührt werden. Das für Bildung zuständige Ministerium hat den Landeselternbeirat über alle grundsätzlichen, die Schulen gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Der Landeselternbeirat darf den Schulelternbeiräten und Kreiselternbeiräten keine Weisungen geben.
Der Kreiselternbeirat wählt aus seiner Mitte ein Mitglied und eine(n) Stellvertreter(in) für den LEB. Alle Delegierten der Kreiselternbeiräte bilden den Landeselternbeirat.
Deligierter für uns ist zur Zeit Michael Schade vom Gymnasium Trittau.

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