Wieder­gut­machungs­gespräch

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Das Wiedergutmachungsgespräch ist eine verpflichtende Schulmaßnahme und basiert auf dem Täter-Opfer-Ausgleich aus dem Jugendgerichtswesen und wird bei einseitig verursachten Konflikten (verbaler, mi­mi­­scher, gestischer und physischer Gewalt, Sachbeschädigung) durchgeführt. Im Gegensatz zur Mediation wird das Wiedergutmachungsgespräch aber nicht von Schülerinnen und Schülern geleitet, sondern von Lehrkräften, da vom Schädigenden eine Wiedergutmachung für die Folgen seiner Handlung eingefordert wird. Die Wiedergutmachung für den Geschädigten steht im Vordergrund. Im Gespräch erhält dieser die Chance, über das Erlittene zu reden sowie die Angst vor dem Schädigenden zu überwinden, und er lernt, aus der Geschädigtenrolle herauszukommen sowie sich konstruktiv gegen Gewalt zu wehren. Der Schädigende lernt auf der anderen Seite, dass er für sein Verhalten verantwortlich ist und sein Verhalten persönliche Konsequenzen nach sich zieht. Dadurch, dass er die Geschädigtenperspektive kennenlernt, stellt WieGu eine wichtige Strategie, das Einfühlungsvermögen zu schulen und den Schädigenden mit seinen Rechtfertigungsstrategien zu konfrontieren, dar. Ausführliche Informationen zum Wiedergutmachungsgespräch liefert unser Info-Blatt.

Ansprechpartner/-in: Frau Kargel

Sprechzeiten: Gesprächstermine bitte über das Sekretariat vereinbaren.

E-Mail.: gymnasium.glinde[at]schule.landsh.de

Gymnasium Glinde
Oher Weg 24
21509 Glinde

Tel.: 040 / 710 02-550