Mitwirkung in Konferenzen

Auch in den verschiedenen Konferenzen haben Sie die Möglichket, sich als Elternteil aktiv einzubringen:

Klassenkonferenz

Die/der Vorsitzende des Klassenelternbeirats gehört der Klassenkonferenz automatisch an. Sie/er hat Stimmrecht, außer bei Versetzungs- und Zeugniskonferenzen. Weitere Mitglieder sind die beteiligten Lehrkräfte und ab Klasse 7 auch die Klassensprecherinnen oder Klassensprecher. Ein weiteres Mitglied des Klassenelternbeirats kann eingeladen werden und beratend mitwirken.

Alle Beteiligten sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Klassenkonferenzen müssen zusätzlich zu den Zeugniskonferenzen mindestens einmal jährlich einberufen werden.

Themen können beispielsweise sein: Lernpläne, Prüfungen, Auszeichnung von Schülerinnen und Schülern, Koordination von Hausaufgaben und Klassenarbeiten.

Das Gesetz (§ 65, Absatz 2) nennt insgesamt zehn thematische Punkte.

Handelt es sich um Maßnahmen bei Konflikten mit oder zwischen Schülerinnen und Schülern, ist es wichtig, dass bestimmte Regeln der Stufung bei den sogenannten Ordnungsmaßnahmen eingehalten werden. Diese sind im Schulgesetz in § 25 festgelegt.

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Zeugniskonferenz

Bei Versetzungs- oder Zeugniskonferenzen werden die Elternvorsitzenden zur Beratung eingeladen. Sie können sich von einem anderen Mitglied des Klassenelternbeirats vertreten lassen, wenn Ihr eigenes Kind zur Beratung ansteht.
Gesetzlich nicht festgelegt ist folgende schulinterne Praxis, die an etlichen Schulen verabredet ist:
Die zu Versetzungs- oder Zeugniskonferenzen eingeladenen Elternvertretungen haben das Recht und die Möglichkeit, vor der Konferenz die Beratungs- und Entscheidungsunterlagen einzusehen, zum Beispiel: Lernentwicklungsberichte

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Fachkonferenz

Die Schulleiterinnen oder Schulleiter bilden für einzelne Fächer, Fächergruppen oder Fachrichtungen Fachkonferenzen.

Sie tagen mindestens zweimal im Schuljahr.

Zum Gremium gehören die betreffenden Lehrkräfte, die die entsprechende Lehrbefähigung haben oder im jeweiligen Fach unterrichten, und je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Eltern und ab Klasse 7 je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Schülerinnen und Schüler.

Alle Eltern − nicht allein die gewählten Klassenelternbeiräte − können sich als Elternvertreterinnen oder -vertreter in die Fachkonferenz wählen lassen.

Sie nehmen als Eltern mit beratender Stimme teil.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann an der Konferenz teilnehmen.

Die Fachkonferenz beschließt Vorschläge über:

  • didaktische und methodische Fragen eines Faches
  • die Ausgestaltung der Rahmenrichtlinien und Lehrpläne sowie die Umsetzung der Bildungsstandards sowie die Abstimmung des schulinternen Fachcurriculums
  • die Erstellung und Auswertung von Vergleichs- und Parallelarbeiten
    die fachliche Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte
  • die Verwendung von Haushaltsmitteln für das Fach
  • die Einführung und Anschaffung neuer Lehr- und Lernmittel, insbesondere die Einführung von Schulbüchern
  • den Aufbau von Sammlungen sowie die Einrichtung von Fachräumen und Werkstätten
  • die Zusammenarbeit mit anderen Fachkonferenzen
  • sonstige Angelegenheiten, die der Fachkonferenz von der Schulaufsichtsbehörde übertragen sind
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Schulkonferenz

In der Schulkonferenz kann die Schule aktiv gemeinsam gestaltet werden.
Die Aufgaben und Verfahren der Schulkonferenz sind im Schulgesetz (§§ 62 und §§63) geregelt.
Die Schulkonferenz ist drittelparitätisch besetzt: Sie setzt sich zusammen aus einer bestimmten, jeweils gleichen Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte, der Eltern und ab Jahrgang 7 der Schülerinnen und Schüler, mit jeweiligem Antrags- und Vetorecht.
Der/die Vorsitzende des Schulelternbeirats ist „geborenes“ Mitglied der Schulkonferenz.
Die weiteren Elternvertreterinnen und Elternvertreter werden durch den Schulelternbeirat gewählt. Kandidaten, Kandidatinnen können alle Eltern der Schule sein.
Auch als nicht gewählte Vertreterinnen oder Vertreter können Eltern ebenso wie Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte bei den Schulkonferenzen zuhören, es sei denn, es wird über personenbezogene Angelegenheiten beraten.
Die Schulkonferenz tagt mindestens einmal im Schulhalbjahr.

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