Meinungsfreiheit bedeutet, seine persönliche Meinung äußern zu dürfen. Auch die Pressefreiheit ist gekoppelt an Meinungsfreiheit. Um Meinungsvielfalt zu schützen und die aktuelle Diskussionskultur aufrecht zu erhalten, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels vom 3. – 10. Mai der Meinungsfreiheit eine Themenwoche gewidmet.
In Deutschland ist die Meinungsfreiheit als Grundrecht in der Verfassung, dem „Grundgesetz“ von 1949, verankert, und auf der Rangliste der Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) wurde die Pressefreiheit hierzulande immer als sehr gut bewertet. Tatsächlich haben auch die meisten Menschen in Deutschland das Gefühl, dass sie ihre Meinung frei äußern dürfen. In Deutschland stieg die Zahl der körperlichen Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten 2022 aber auf 103 Fälle – der höchste Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2013.
Für 2023 ist das aktuelle Ranking ab dem 3. Mai verfügbar auf dieser Website. Leider verschlechterte sich Deutschland im internationalen Vergleich und fiel in der Rangliste der Pressefreiheit um fünf Plätze auf Rang 21 von insgesamt 180.
Zum einen ist es Aufgabe des Staates, die Meinungsfreiheit zu schützen, zum anderen gilt die Meinungsfreiheit aber auch zwischen den Menschen untereinander. Um die Meinungsfreiheit zu schützen und daran zu appellieren, tolerant gegenüber Andersdenkenden zu bleiben, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Woche der Meinungsfreiheit (vom 3.-10. Mai 2023) ins Leben gerufen, in der er auf die „Bedeutung der Meinungsfreiheit für eine freie, demokratische und vielfältige Gesellschaft“ aufmerksam machen will. Sie begann am Internationalen Tag der Pressefreiheit, der jährlich an die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung für Demokratien sowie an Verletzungen der Pressefreiheit erinnert. Im Rahmen dieser Themenwoche hat der Börsenverein eine „Charta der Meinungsfreiheit“ entworfen, die die aktuelle Diskussionskultur verbessern und festigen soll.
Charta der Meinungsfreiheit
Die Charta besteht aus insgesamt elf Punkten. Unter anderem beschreibt sie die Meinungsfreiheit als ein universelles Menschenrecht und betont, dass sie den Menschen das Recht auf Informationen, Pressefreiheit, Freiheit des Publizierens und der Berichterstattung sichern soll. Außerdem wird definiert, dass Meinungsfreiheit da aufhört, wo andere Menschen angefeindet werden. Das heißt, in einem Rechtsstaat hat Meinungsfreiheit auch gewisse Grenzen, die sowohl im Grundgesetz als auch in den internationalen Menschenrechtsdokumenten ausdrücklich genannt werden (mehr Infos hier).
Die Charta ist online zu unterschreiben und soll als freiwillige Unterstützung dienen, indem man sich, wenn man möchte, an ihre Grundsätze hält, um die Debattenkultur besser zu gestalten. Denn auch wenn viele die Meinungsfreiheit in Deutschland nicht bedroht sehen, ist sie nicht selbstverständlich. Es muss etwas dafür getan werden, dass sie bestehen bleibt.
Artikel 1 vs. Artikel 5 des Grundgesetzes
In Deutschland ist die Meinungsfreiheit über Artikel 5 des Grundgesetzes deutlich geregelt: Jede Person darf in Deutschland ihre Meinung frei sagen oder schreiben – ohne dass Zensur droht. Wie auch in der Charta betont, gibt es aber auch gewisse Grenzen. Denn wie in Artikel 1 des Grundgesetzes steht, ist die Würde des Menschen unantastbar. Diese beiden Artikel müssen also immer gegeneinander abgewogen werden, denn Diskriminierung ist keine Meinung.
In anderen Ländern ist Meinungsfreiheit aber leider nicht selbstverständlich. Es gibt zahlreiche Länder, in denen die Menschen keine Meinungsfreiheit haben. Dort werden viele Menschen aufgrund ihrer Ansichten verfolgt, inhaftiert und/oder ermordet. Laut Reporter ohne Grenzen verstärkte die Corona-Pandemie weltweit repressive Tendenzen. Noch nie seit Einführung der aktuellen Methodik im Jahr 2013 gab es so wenige Länder, in denen ROG die Lage der Pressefreiheit als „gut“ bewertete (vgl. hier).
Artikel von Katharina Blonsky